Folgt man dem Schulgesetz NRW, so wird darauf hingewiesen, dass die Schulleiterin oder der Schulleiter gestärkt werden sollen, die Leitungsaufgaben (nämlich die Schulentwicklung, die Personalführung und Personalentwicklung, die Organisation und die Verwaltung, die Kooperation mit der Schulaufsicht, dem Schulträger und den Partnern der Schule) wahrzunehmen.
Die Schulaufsicht unterstützt die Schulentwicklung durch Verfahren der Systemberatung und durch Förderung von Evaluationsmaßnahmen. (So soll es sein)
Im Schulprogramm wird die Schulentwicklung mit den Elementen Entwicklungsziele, Arbeitsplan, Fortbildungsplanung, Planung zur Evaluation angesprochen.
Im Absatz "Schulprogramm" (§ 3 schulische Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung; § 65 Aufgaben der Schulkonferenz) wird darauf hingewiesen, dass das Schulprogramm eine Schuldarstellung unter anderem die Elemente wie Leitbild, pädagogische Grundorientierung und Erziehungsauftrag, Bericht über bisherige Entwicklungsarbeit und eine Planung der Schulentwicklung enthalten soll.
Hinweis: für einen Unternehmensberater ist es schwer verständlich, dass ein Leitbild ein Teil einer strategischen Ausrichtung einer Organisation sein soll. Ein Leitbild - betriebswirtschaftlich gesehen - ist einer Vision gleichzusetzen und nicht Teil einer operativen Umsetzung.

