Die Orientierung von Schulen hinsichtlich der Anforderungen der Gesellschaft,nämlich Bildung und Erziehung den sich schneller ändernden Gegebenheiten anzupassen, ist von Jahr zu Jahr komplexer geworden. Versuche der Politik durch immer neue Aspekte, Richtlinien und Gesetze den Stein der Weisen zu finden, wie Schulentwicklung - einerseits in der Gesamtheit und anderseits bezogen auf die unterschiedlichen Schultypen - zu steuern ist, stoßen bei den Schulleitungen und im Kollegium nicht immer auf Zustimmung, sondern eher auf Ablehnung. Pflicht und Ermüdung erzeugen im operativen Bereich bei Lehrern und Schulleitungen Konflikte. Gesetze werden erlassen, ohne dass die Durchführungsbestimmungen rechtzeitig kommuniziert werden können. Personalmangel besteht nicht nur bei den Lehrern, sondern auch bei denjenigen, die Schulen leiten oder überwachen sollen. Insbesondere die Diskussionen über die Qualität von Schule, Qualität der Lehrer, Qualität der Schulentwicklung sind insofern schwierig zu führen, weil es keine abgestimmten Begriffsregelungen gibt. Zwischen den Definitionen, die zum Begriff Qualität im Schulbereich und im Wirtschaftsbereich vorliegen, gibt es einige Unterschiede. Dies führt immer wieder dazu, dass Begriffe wie beispielsweise Qualitätsentwicklung wohlklingend verwendet werden, aber weder international noch national hinsichtlich der Definition eindeutig geregelt sind.
Der Effekt: Man redet ständig aneinander vorbei.
Im Folgenden wird auf die unterschiedlichen Begriffe zum Thema Qualität eingegangen.
Wer soll da noch durchblicken?
Wer soll da noch durchblicken?„Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung, Qualitätsunterricht, Qualitätsmanagement, Qualität der Schule,Qualitätstableau, Qualitätsmerkmale, Qualitätsoffensive, Qualitätsleitbild, Qualitätsanalyse, Qualitätszentrierte Schulentwicklung, Qualitätsaspekte, Schulqualität, Qualitätskontrolle, Qualitätsindikatoren, Qualitätskriterien, Qualitätsverbesserung etc. …“
Erläuterungen zu den Begriffen finden Sie, indem Sie den Link anklicken.
Es gibt noch weitere Formulierungen rund um den Begriff „Qualität“; von den unterschiedlichsten Autoren frei definiert und von der Bedeutung auch noch unterschiedlich interpretiert. Doch die Quelle, wo dieser Begriff für die Anwendung im Schulbereich eindeutig definiert ist, gibt es wohl nicht.
Es wäre aber notwendig, hier eine Vereinheitlichung anzustreben, da andernfalls die Vergleichbarkeit bei der Bewertung von Vorgängen oder Ergebnissen nicht wirklich gegeben ist. Auch die Systeme, nach denen gearbeitet werden soll, sind allein schon in den Bundesländern unterschiedlich formuliert. Ganz zu schweigen von den europäischen Ländern! Die Wirtschaft hat es da einfacher. Hier kommen im Wesentlichen nur die DIN EN ISO 9001:2000 und das EFQM-Modell in Frage.
In der Wirtschaft ist die international abgestimmte Definition des Begriffes „Qualität“ in der Norm ISO 9000:2008 nachzulesen. Dort heißt es:
Qualität ist: Der Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale (geforderter) Anforderungen erfüllt.
Es geht also um den Grad einer Erfüllung von Anforderungen. „Inhärent“ bedeutet in diesem Zusammenhang „einer Einheit als ständiges Merkmal innewohnend“. Schwer zu verstehen und noch schwieriger zu interpretieren!
Zunächst scheinen diese Definitionen nicht gleich eingängig zu sein. Man muss sich schon etwas intensiver damit beschäftigen. Auch wenn der Einwand kommen sollte, dass dies doch nur für die Wirtschaft gilt, so ist dies nicht ganz richtig. Ausbildungsinstitute, Trainingsfirmen, Dienstleister etc. werden auch nach diesem System beurteilt und gegebenenfalls zertifiziert. Was Qualität ist, hängt immer von den Anforderungen des Kunden ab und hier haben Schulen nun einmal mehrere „Kunden“ zu bedienen; die Schüler, die Eltern, das Kollegium und die Gesellschaft im Allgemeinen. Auch wenn man sich in schulen noch gegen den Begriff des „Kunden“sträubt, denn für wen ist denn Schule da?
Was sagt das Schulgesetz NRW (2006) zu „Qualität“? Die gesuchten Begriffe waren: „Qualität“, „Qualitätsentwicklung“, „Qualitätssicherung“.
Info aus dem Schulgesetz NRW
Wenn etwas gut ist, das heißt, wenn vorgegebene oder beschriebene Anforderungen in ausreichendem Maße erfüllt sind, sollte man diesen Zustand absichern, damit er sich nicht negativ verändern kann. Qualitätssicherung ist somit ein statischer Vorgang, der sich auf das Vorhandensein einzuhaltender Regeln stützt! Diese Regeln müssen demzufolge also erst einmal da sein! Der Vorgang der Sicherung dient jedoch nur sekundär zur Einleitung von Verbesserungen, primär zur Einhaltung.
Wo keine Regel ist, egal ob ausformuliert oder nur allgemein akzeptiert, kann keine Verbesserung stattfinden. Das wäre unlogisch.
Beispiel: Wo kein Leitbild oder wo kein Schulprogramm existiert, wonach sich alle Beteiligten richten können, kann auch keine Verbesserungsdiskussion stattfinden!! Qualität findet in Köpfen statt, nicht durch langatmige Abhandlungen und Hochglanzbroschüren!!
Im aktuellen Schulgesetz erscheint zu wenig über Qualität und wenn, dann ist die pädagogische Ausführungsqualität angesprochen.
Frage: Wo erscheint der Begriff „Qualität“ und weitere Wortverbindungen im Schulgesetz 2006? (Quelle: „Schulgesetz NRW – mit Kommentierung“, Herausgeben von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, 2006)
Nachfolgend lesen Sie die einzelnen gefundenen Quellen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
- … Neben dem Unterricht sind die Lehrkräfte verpflichtet, an der Gestaltung des Schullebens, an der Organisation der Schule und an der Fortentwicklung der Qualität schulischer Arbeit aktiv mitzuwirken (§ 57 Abs. 2 SchulG). Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann den Lehrpersonen einzelne Leitungsaufgaben zur eigenständigen Wahrnehmung übertragen (§ 60 Abs. 3 SchulG).
… erweiterte Kompetenzen und Aufgaben der Schulleitung, Seite 18
- Da der Schulleitung bei der Schul- und Qualitätsentwicklung eine entscheidende Schlüsselrolle zukommt (Begründung zu § 59 im Regierungsentwurf), werden ihr Dienstvorgesetztenaufgaben übertragen, die im Einzelnen durch Gesetz oder Verordnung festgelegt werden sollen (§ 59 Abs. 5 SchulG). Dabei sollen die Erfahrungen, die mit der „Verordnung Selbstständige Schule (VOSS)" gemacht wurden, berücksichtigt werden.
… § 3 Schulische Selbstständigkeit, Seite 33
- (3) Schulen und Schulaufsicht sind zur kontinuierlichen Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit verpflichtet. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung erstrecken sich auf die gesamte Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.
… § 57, Lehrerinnen und Lehrer, Seite 69
- (2) Die Lehrerinnen und Lehrer wirken an der Gestaltung des Schullebens, an der Organisation der Schule und an der Fortentwicklung der Qualität schulischer Arbeit aktiv mit. Sie stimmen sich in der pädagogischen Arbeit miteinander ab und arbeiten zusammen.
… §59 Schulleiterinnen und Schulleiter, Seite 71
- … sorgen für die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der Schule …
… § 65 Aufgaben der Schulkonferenz, Seite 78
- entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in folgenden Angelegenheiten über …
- Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
…§ 70 … die Fachkonferenz …, Seite 83
- … trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und –entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung.
… § 86 Schulaufsicht, Seite 95
- (3) Die Schulaufsicht wird von den Schulaufsichtsbehörden wahrgenommen. Sie gewährleisten die Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit, die Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Berechtigungen. Sie unterstützen dazu die Schulentwicklung und Seminarentwicklung besonders durch Verfahren der Systemberatung und der Förderung von Evaluationsmaßnahmen der Schulen und Studienseminare sowie durch eigene Evaluation. Sie fördern die Personalentwicklung und führen Maßnahmen der Lehreraus- und Lehrerfortbildung durch. Dabei sollen sie die Eigenverantwortung der einzelnen Schule und des Studienseminars und die Führungsverantwortung der Schulleitungen und Seminarleitungen beachten.
… Schulprogramm, Seite 165
- Die Schulaufsicht nutzt die Schulprogramme entsprechend ihrem Auftrag für die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der Qualität der schulischen Arbeit.
… „Begabtengerechte Schule“, Seite 180, 181
- … das erfordert, sich von der Fiktion zu verabschieden, man könne durch Nicht-Versetzung und Herabstufen leistungshomogene Lerngruppen schaffen, und stattdessen die Heterogenität zur Grundlage und zum Ausgangspunkt der pädagogischen Arbeit zu machen und für die Verbesserung ihrer Wirksamkeit und Qualität zu nutzen…“.
- … Die Beschränkung des Schulministeriums als der zentralen Steuerungsinstanz auf Zielrahmen und Standardvorgaben setzt Vertrauen in die Bereitschaft und Fähigkeit der Schulen voraus, ihre pädagogische Arbeit in Eigenverantwortung mit bestmöglicher Qualität und Wirksamkeit zu gestalten…“.
... Eigenverantwortung der Schule, Seite 182
- Diese Selbstwidersprüchlichkeit zerstört Glaubwürdigkeit und gefährdet damit die Voraussetzung dafür, dass Schulen Eigenverantwortung als (erweiterte) Verantwortung für sich, ihr Handeln und die Handlungsfolgen übernehmen und die Qualität ihrer pädagogischen Arbeit wirksam und nachhaltig verbessern.
Im Schulgesetz taucht der Begriff „Qualitätsmanagement“ (QM) also überhaupt nicht auf, wird aber von vielen Rednern auf Kongressen benutzt.
Wenn im Schulgesetz der Begriff nicht auftaucht, wie soll er dann überhaupt bearbeitet und verfolgt werden? Ist QM nicht doch das Gleiche wie Schulmanagement? Schulleitungen sollen in die Lage versetzt werden, dies besser als in der Vergangenheit zu beherrschen.
Im QM geht es auch um die pädagogischen Leistungen und natürlich um die Abschlüsse der Schüler. Im Schulmanagement liegt die Priorität in der Gesamtorganisation von Schule.
Diese Aufgabenstellung ist aber von den Schulleitungen nicht mehr allein zu leisten.
Schulleitungen leben nicht auf einer einsamen Insel und müssen ihr Kollegium, die Eltern, die Schüler und sonstige externe Partner zu Maßnahmen der Verbesserung ins Boot holen vorausgesetzt – das Boot ist erkennbar – sonst steigt keiner ein.
© UPD Unternehmensberatung Dr. Deubel
Im Text wurde aus Gründen der Lesbarkeit weitgehend darauf verzichtet, die weiblichen Formen von Managern, Mitarbeitern, Lehrern, Schulleitern etc. zu nennen. Natürlich sind sie auch gemeint.
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Kommentar zu "Qualitätswirrwarr in Schulen"
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